Werden Sie jetzt Frontida Geschäftspartner und profitieren Sie und Ihre Patienten vom
professionellen Service-Konzept: Egal ob Sie nach einem vertrauensvollen Partner zur
monatlichen kostenlosen Versorgung Ihrer Patienten mit Pflegehilfsmitteln oder eine
Lösungen für die Versorgung mit Inkontinenzartikeln auf Rezept suchen – wir bieten Ihnen
zuverlässige Dienstleistungen mit dem maßgeschneiderten Frontida Angebot.
Profitieren Sie und Ihre Patienten von der Zusammenarbeit mit Frontida. Und so einfach geht’s:
Werden Sie unser Partner und informieren Sie sich über Ihre Vorteile und unsere transparente Koorperationsvereinbarung
Informieren Sie Ihre Patienten nun über unsere Partnerschaft und unsere Angebote. Alle notwendigen Informationsmaterialen erhalten Sie selbstverständlich kostenlos von uns.
Profitieren Sie von unserem einmaligen Vergütungskonzept und erhalten Sie pro erfolgreicher Antragsstellung die vereinbarte Vermittlungspauschale.
Es muss ein gültiger Pflegegrad bei Ihren Patienten vorliegen. Dabei spielt die Höhe des Pflegegrades keine Rolle. Bereits ab einem ab einem Pflegegrad 1 haben Ohre Patienten einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel.
Dazu zählt das Zuhause des pflegebedürftigen Patienten, eine Wohngemeinschaft oder betreutes Wohnen.
Um Ihre Patienten kostenlos mit den ausgewählten Inkontinenzartikel beliefern zu können, benötigen wir eine gültige ärztliche Verordnung, welche uns im Original zugestellt werden muss.
Die Pflegebox von Frontida ist der kostenlose Zugang Ihrer Patienten zu fachgerechten Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 € im Monat. Dabei erhalten Ihre Patienten monatlich eine kostenlose Lieferung, der ausgewählten Pflegehilfsmittel. Jetzt beantragen
Gar keine! Alle von Frontida angebotenen Dienstleistungen sind für Ihre Patienten zu 100% kostenlos. Es gibt keine versteckten Kosten. Wir rechnen ausschließlich mit den zuständigen Krankenkassen ab.
Sie erhalten die vereinbarte Provision jeweils zum Monatsende, in welchen der Antrag auf Kostenübernahme Ihrer Patienten von der zuständigen Krankenkasse bewilligt wurde.
Da wir als präqualifizierter Leistungserbringer direkt mit den Kranken- und Pflegekassen Ihrer Patienten abrechnen, müssen die folgenden Voraussetzungen für eine lückenlose Versorgung und Vermittlung erfüllt werden:
Für die Pflegehilfsmittelversorgung gilt:
Für die Inkontinenzversorgung gilt:
Wir bitten Sie sich bevor Sie die Antragsstellung für Ihre Patienten durchführen zu vergewissern, dass die o.g. Voraussetzungen erfüllt werden.
Wir freuen uns Sie kennenlernen zu dürfen.